Damit es auch klappt: Die Spielregeln
Einlösebedingungen
- Gutschein muss stets vorweg vorgelegt werden. Das erleichtert für die Akzeptanzstelle die Berücksichtigung und Abrechnung Ihres Gutscheins und hat keinerlei Nachteile für Sie. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.
- Das Gutscheinprinzip: pro Gutschein ist die zweite günstigere oder wertgleiche Leistung von der regulären Rechnung befreit. Analog gilt dieses Prinzip auch für 4für2 Gutscheine (die 3. und 4., wertgleiche oder günstigere Leistung zu befreien). Dies gilt auch bei der Vorlage von mehreren Gutscheinen und in solchen Fällen ist dem Anbieter mitzuteilen, welche Personen gemeinsam einen Gutschein nutzen. Es darf nicht etwa lediglich die regulär günstigere Preisstufe, z. B. Kindergericht bzw. Kindereintritt abgezogen werden.
Obiges Gutscheinprinzip gilt auch sinngemäß für die Leistungen von Akzeptanzstellen im Bereich Dienstleistungen, Beispiel: beim Friseur ist der zweite wertgleiche Haarschnitt bzw. Behandlung gratis.
Die Akzeptanzstellen haben sich zur Gewährung eines Nachlasses (%-Satz/Rabatt bitte dem jeweiligen Gutschein entnehmen) auf den regulären Rechnungswert/Einkaufswert, oder auf einen Artikel/Lieblingsteil verpflichtet. - Doppelgutscheine ermöglichen Ihnen einen zweiten Besuch. Die Einlösung beider Gutscheine an einem Tag ist nicht möglich.
- Bitte beachten Sie die individuellen Einschränkungen der Gutscheine.
- Beachten Sie bitte die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen, diese unterliegen stets der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Ausgabe des Gutscheinbuchs. Die Gültigkeit ist sowohl auf jedem einzelnen Gutschein als auch auf der Titelseite von „GutscheinGeniessen“ vermerkt.
- Der Gutschein kann nicht eingelöst werden:
sofern auf dem Gutschein keine abweichende Regelung vermerkt ist
– an allen gesetzlichen Feiertagen, an Ostern und Pfingsten, sowie in der Weihnachtszeit vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar.
– an Muttertag und Valentinstag
– bei Sonderveranstaltungen wie Weihnachts-, Geburtstags-, Vereins- und Betriebsfeiern oder Hochzeiten.
– bei Sonderaktionen wie Happy-Hour, Büfett, Mittagsangebot, Brunch, All-you-can-eat, komplette Menüs, saisonalen Sonderkarten sowie bei Lieferservice und für die Mitnahme von Speisen
– In Fällen von Insolvenz, Geschäftsauflösung, Besitzerwechsel, Corona-Schutzverordnung etc. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
– bei Zahlung mit Kreditkarte oder EC-Karte - Es können maximal fünf Gutscheine pro Gesellschaft eingelöst werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
- Der Gutscheininhaber hat darüber hinaus auch mögliche hauseigene Einschränkungen der Akzeptanzstelle, wie z. B. Ruhetage, Betriebsferien, geschlossene Veranstaltungen oder Sonderveranstaltungen, Sonderaktionen etc. hinzunehmen.
- Die Einlösung von Gutscheinen kann nicht mit anderen Rabatt- oder Preisaktionen kombiniert werden, die die Akzeptanzstelle u. U. auch anbietet, gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehreren Gutscheinen ist somit ausgeschlossen. Der Gutschein gilt nicht für Sonder-angebote und reduzierte Ware.
- Herausgetrennte Gutscheine ohne Buch verlieren Ihre Gültigkeit.
- Bei Restaurantgutscheinen ist pro Gutscheingast ein kostenpflichtiges Getränk aus der Karte der Akzeptanzstelle zu bestellen.
- Kein Hauptgericht sind Mehr-Personen-Platten, (Beilagen-) Salate, Suppen, Vorspeisen, Desserts und Kindergerichte.