Die EM-Marketing GmbH, nachfolgend der Verlag bewirbt und präsentiert in Druckform und in einzelnen Regionalausgaben das Angebot der Waren bzw. Dienstleistungen der Teilnehmer in der jährlich erscheinenden Gutscheinsammlung GutscheinGeniessen

Akzeptanzstelle im Sinne des Nachfolgenden ist, der die Waren bzw. Dienstleistungen seines Unternehmens im GutscheinGeniessen anbietet.

Die Teilnahme ist kostenlos, dem teilnehmenden Unternehmer entstehen hieraus durch GutscheinGeniessen außer der Einlösung der Gutscheine keine weiteren Kosten. Umgekehrt erwirbt der Unternehmer keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme in das Druckwerk. Erst die gedruckten Gutscheine begründen für den Unternehmer die mit der Einlösung von Gutscheinen verbundenen und unten aufgeführten Teilnehmerpflichten als Akzeptanzstelle.

Für die Gestaltung, Vertrieb, Verkaufspreis, Inhalt, Zeitpunkt der Drucklegung und dergleichen des Druckwerkes GutscheinGeniessen ist ausschließlich der Verlag zuständig. 

Die Akzeptanzstelle ist verpflichtet, die Gutscheine von Gutschein genießen im Rahmen ihrer gewöhnlichen Öffnungszeiten, sowie ggf. nach Maßgabe seiner im Teilnahmeformular angegebenen Beschränkungen stets einzulösen. Kollidiert die Hausordnung, AGB oder dergleichen der Akzeptanzstelle mit den sich hieraus ergebenden Pflichten als Gutschein-Akzeptanzstelle, gehen insoweit die hiesigen Pflichten der Hausordnung oder den AGB der Akzeptanzstelle vor. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine einer jährlichen Gutscheinauflage endet jeweils spätestens am 31. Januar des übernächsten Jahres. Der Teilnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Verlag, Gutscheine nach ihrem Ablauf nicht mehr einzulösen.

Die Gastronomie-Akzeptanzstelle ist verpflichtet, das Gutscheinprinzip (pro Gutschein die zweite, wertgleiche oder günstigere Leistung von der regulären Rechnung zu befreien) auch bei Vorlage von bis hin zu fünf Gutscheinen einzuhalten und in solchen Fällen nicht etwa lediglich die regulär günstigere Preisstufe, z.B. Kindergericht bzw. Kindereintritt in Abzug zu bringen.

Obiges Gutscheinprinzip gilt auch sinngemäß für die Leistungen von Akzeptanzstellen im Bereich der Dienstleistungen, Beispiel: beim Friseur ist der zweite wertgleiche Haarschnitt bzw. Behandlung gratis.

Der Gutschein verpflichtet Akzeptanzstellen zur Gewährung eines Nachlasses von 20 % (ein abweichender %-Satz kann vertraglich vereinbart werden) auf den regulären Rechnungswert/Einkaufswert.

Einschränkungen der Gutscheine, die der Gutscheininhaber zu beachten hat:

Bei Restaurantgutscheinen ist pro Gutscheingast mindestens ein kostenpflichtiges Getränk aus der Karte der Gutschein-Akzeptanzstelle zu bestellen.

Gutschein kann nicht eingelöst werden:

  • An allen gesetzlichen Feiertagen, an Ostern und Pfingsten, sowie in der Weihnachtszeit vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar
  • An Valentinstag und Muttertag, sowie bei Sonderveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Geburtstagsfeiern etc., oder Hochzeiten 
  • Bei Sonderaktionen der Gutschein-Akzeptanzstelle wie u.a. Happy-Hour, Büfett, Mittagsangebot, Brunch, All-you-can-eat, komplette Menüs, saisonalen

Sonderkarten, sowie bei Lieferservice und für die Mitnahme von Speisen.                                           –        Bei Zahlung mit Kredit-, oder EC- Karte

Es können höchstens fünf Gutscheine pro Gesellschaft eingelöst werden

Der Gutscheininhaber hat darüber hinaus auch etwaige hauseigene Einschränkungen der Gutschein-Akzeptanzstelle, wie z.B. Ruhetage, Betriebsferien, geschlossene oder Sonderveranstaltungen, Sonderaktionen etc. hinzunehmen.

Der Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten der Akzeptanzstelle kombinierbar und gilt nicht für Sonderangebote und reduzierte Ware.

Von der Teilnahme am GutscheinGeniessen ist der Auftrag zur Schaltung von Werbeanzeigen im herkömmlichen Sinne zu unterscheiden. Letztere haben keinen einzulösenden Gutschein zum Gegenstand und sind auf der Grundlage gesonderter Vereinbarung abzugelten. Fragen Sie uns gerne auch danach!

Verstößt ein Exklusiv-Teilnehmer gegen seine Exklusivitätspflicht (keine Teilnahme an einem anderen Gutscheinbuch, weitere Werbemaßnahmen sind hiervon nicht betroffen) und hat er die für seine Exklusivitätsverpflichtung zustehenden Freiexemplare bereits erhalten, so ist er gegenüber dem Verlag verpflichtet, diese zum jeweils geltenden Endkundenpreis zu bezahlen. Dieses Angebot gilt nur für Anbieter von reinen 2für1 – Angeboten ohne zeitliche Einschränkung.

Der Verlag verwendet Lichtbilder, Logos, Texte und dergleichen des Teilnehmers im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Verlages im freien Ermessen. Der Verlag ist berechtigt, Lichtbilder, Logos, Texte und dergleichen des Teilnehmers in allen Formen, gleich ob online oder als Druckwerk, zwecks Bewerbung des Teilnehmers und/oder von Produkten des Verlages zeitlich uneingeschränkt zu verwenden. Dies gilt über eine etwaige Vertragsbeendigung hinaus. Erhält der Verlag vom Teilnehmer bis Redaktionsschluss keine verwendbaren inhaltlichen Vorlagen, so gestaltet der Verlag den Eintrag des Teilnehmers in eigener Gestaltung. Hierbei hat der Verlag die für ihn erkennbare Corporate Identity des Teilnehmers zu berücksichtigen. Für den Fall der Geltendmachung der Verletzung von Marken-, Urheber-,

Wettbewerbs-, Persönlichkeitsrechten und dergleichen durch Dritte aus der Verwendung von Lichtbildern, Logos, Texten und dergleichen im Druckwerk, die der Teilnehmer, dessen Agentur oder dergleichen dem Verlag bereitgestellt hat oder welche der Verlag selbst, etwa von der Homepage des Teilnehmers bezogen hat,    stellt der Teilnehmer den Verlag auch hinsichtlich der Kosten der angemessenen Abwehr solcher Ansprüche Dritter frei.

Vorliegendes Vertragsverhältnis (Gültigkeitsdauer der Gutscheine) gilt für eine Drucklegungsperiode und endet jeweils spätestens am 31. Januar des übernächsten Jahres. Für die Verlängerung des Vertragsverhältnis für die nächste Auflage genügt auch eine mündliche Zusage (auch fernmündlich) sowie eine Auftragsbestätigung an den Teilnehmer mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist.

Der Verlag ist berechtigt, bei Rechtsformwechsel seines Unternehmensträgers alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den neuen Unternehmensträger zu übertragen.

Wir haften unbeschränkt für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch uns. Wir haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit. Ausgenommen hiervon ist die fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, die der Erreichung des Vertragszweckes dienen oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. In diesem Fall haften wir jedoch nur für voraussehbare, vertragstypische Schäden, nicht für Folgeschäden.

Datenschutzhinweis: Der Verlag speichert zu Zwecken der Abwicklung des vorstehenden Vertragsverhältnisses die vom Teilnehmer übermittelten Daten elektronisch. Der Verlag sichert dem Teilnehmer zu, dessen Daten ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu verwenden und diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre vom Verlag gespeicherten persönlichen Daten zu fordern.